Eine Vorsorge für die Bestattung ist genauso sinnvoll
wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung
Wir beraten Sie offen und fair über alle Möglichkeiten der Vorsorge zur Bestattung.
In einem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag kann man alles bis ins Detail regeln oder nur den groben Rahmen festlegen. Das kann man frei entscheiden. Für ein erstes Beratungsgespräch sollten Sie etwa zwei Stunden einkalkulieren.
In Anerkennung unserer fairen Beratung hat uns die Verbraucherinitiative „Aeternitas“ bereits 2007 das Gütesiegel „Qualifizierter Bestatter“ verliehen und uns in das Verzeichnis www.gute-bestatter.de aufgenommen. Zurzeit sind in ganz Deutschland nur 129 Bestattungsunternehmen dort registriert.
Vorsorge für Sie persönlich
Als eigenständiger und aktiver Mensch gestalten Sie ihr Leben in allen Aspekten. Auch wenn es um die letzten Dinge geht, sind Sie souverän und gestalten alles nach ihren Wünschen. Dabei ist der finanzielle Aspekt nicht außer Acht zu lassen: Durch entsprechende Regelungen ersparen Sie ihren Angehörigen zusätzliche Belastungen in schweren Stunden. Finanziell und emotional entlasten Sie die Menschen, die Ihnen am meisten bedeuten.
Vorsorge bei Paaren
Innerhalb einer Ehe hat der überlebende Partner die gesetzliche Bestattungspflicht. In der Praxis bedeutet dies, dass alles geregelt werden muss und eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung auf die Angehörigen zu kommt.
Was viele Menschen nicht wissen:
Wenn man in einer Partnerschaft ohne Trauschein oder einer Patchwork-Familie lebt, kann es im Todesfall zu großen Problemen kommen. Ist man nicht verheiratet, geht das Bestattungsrecht an die leiblichen Eltern, Kinder, Geschwister oder den Staat. Die Partnerin / der Partner haben keinerlei Rechte.
Diese Probleme können Sie durch eine Vorsorgeregelung umgehen: Legen Sie detailliert ihr Bestattungstestament fest und entscheiden Sie selbst, wer entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr können.
Vorsorge für Angehörige
Haben Sie ältere, sogar pflegebedürftige Angehörige?
Steht eventuell ein Umzug in ein Seniorenheim an?
Dann sollten Sie einen Vorsorgevertrag abschließen, damit das Sozialamt nicht alle Ersparnisse und Vermögenswerte für die Pflegekosten beschlagnahmen kann.
Ist das Vorsorgegeld sicher?
Ja!
Wenn der Vorsorgevertrag geschlossen ist, überweist der Kunde die Vorsorgesumme selbstständig auf ein spezielles Treuhandkonto, das unabhängig vom Bestattungshaus ist. Möglich sind auch flexible Ratenzahlungen. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung nur gegen Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde.
Auf dem Treuhandkonto ist das Geld vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Das Guthaben gilt als zweckgebundenes Schonvermögen und darf nicht durch das Sozialamt eingezogen werden, falls Pflege- oder Seniorenheimkosten entstehen sollten. Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz des Bestattungshauses ist das Geld weiterhin verfügbar, weil es von einem Treuhänder verwaltet wird und nicht vom Bestattungshaus.
Digitaler Nachlass
Mit unserem Online-Schutzprogramm kann man den sogenannten „Digitalen Nachlass“ regeln und die Erben vor eventuellen Unannehmlichkeiten und finanziellen Nachteilen schützen.
Oft wissen die Angehörigen nicht genau, welche Accounts, Profile, Mitgliedschaften, Abonnements oder Online-Verträge jemand hat.